Ethisch korrekte Websites, sind Internet-Präsenzen, die die Rechte der Benutzer und Kunden im besonderen Maße berücksichtigen.
Der Islamische Hintergrund
Für Muslime hat dies eine zusätzliche Dimension. Muslime glauben, wie andere abrahamische Religionen, an einen Tag des Gerichts. An diesem Tag werden nicht nur die guten und schlechten Taten gegenüber Allah ﷻ, sondern auch die unter den Geschöpfen untereinander abgerechnet. Jedes Geschöpf, vom Menschen bis zum Tier, hat von Allah ﷻ bestimmte Rechte zugewiesen bekommen, die unverletzbar sind. Und sollte zu Lebzeiten ein Mensch das Recht eines anderen Menschen oder Tieres verletzen, so ist dies Gegenstand der Abrechnung am Tag des Gerichts. Es sei denn der, dessen Rechte verletzt wurden, hat ihm dies noch zu Lebzeiten verziehen.
Diese Rechte sind vielfältig. Vom Schutz des Lebens, der körperliche Unversehrtheit und des Eigentums bis zu moralischen Rechten, wie Fairness beim Handel, Achtung der Privatssphäre und Schutz vor übler Nachrede und Ehrverletzungen, sind viele Bereiche betroffen. In diesem Rechtesystem sind, wie gesagt, alle Geschöpfe einbezogen. Nicht nur der Mensch, nicht nur der Muslim, alle Geschöpfe. Die Abrechnung dieser Rechte fängt am Tag des Gerichts, wie in einem Hadith mitgeteilt, damit an, dass ein Geißbock ohne Hörner, einen anderen Geißbock mit Hörnern anklagen wird, dass es ihn attackiert hat. Nicht die kleinste Ungerechtigkeit wird unbehandelt bleiben.
Man hört immer wieder die Aussage “Das Leben ist ungerecht”. Ja richtig. Das ist es. Und laut Islamischem Glauben ist die Nachwelt (Akhira) der Ort, wo Ungerechtigkeiten aus diesem Leben ausgeglichen und Gerechtigkeit bis zum kleinsten Detail hergestellt wird. Diese ‘Rechte der Geschöpfe’ sind eine heikle Sache. Allah ﷻ mag, wenn Er will, alle Sünden vergeben die man gegen Ihn und sich selbst begangen hat, aber ob Menschen anderen Menschen ihre Ungerechtigkeiten vergeben, steht auf einem ganz anderen Blatt geschrieben. Und oftmals tun sie es nicht.
Diese Rechte werden ausgeglichen indem am Tag des Gerichts der Schuldner dem Opfer einen Teil seiner Belohnungen für seine guten Taten übertragen muss. Wenn er keine Belohnungen (mehr) hat, dann werden ihm die Sünden des Opfers aufgeladen. So lange, bis alle Konten ausgeglichen sind. Es ist also eine Art Transaktion in einer anderen Art von Währung. Der einzigen Währung, die an diesem Tag Gültigkeit besitzt: Hasanats oder Thawab (Sevap auf Türkisch). Das sind nämlich die Werte, die Allah den Menschen zuteilt, wenn sie gute Taten verrichten oder auch wieder abzieht, wenn sie sündigen. Und Muslime glauben daran, dass man versuchen sollte, sein Hasanats-Konto immer in den schwarzen Zahlen zu halten, obwohl man nie weiß, wie jemandes Kontostand aussieht.
In so einem langen Leben, besonders als geschäftstüchtiger erwachsener Muslim, gibt es also neben dem irdischen Konto (in Dollars, Euro oder Bitcoin) auch noch ein Akhira-Konto zu verwalten. Dabei kann es durchaus passieren, dass man sein irdisches Konto auf Kosten seines Akhira-Kontos aufbessert. Also wenn man durch nach Islamischem Recht unlautere Geschäftspraktiken Geld verdient, schreibt Allah einem Hasanat-Schulden für den Tag des Gerichts auf, weil dadurch entweder Allahs Rechte, oder die seiner Geschöpfe oder beides verletzt wurde. Das wäre dann ein mieser Deal, weil, wie wir Muslime sagen, man ‘seine Akhira für die Welt verkauft hat’.
Umsetzung in ethisch-korrektes geschäftliches Handeln
Das Islamische Wirtschafts- und Handelsrecht ist ein breites Wissensgebiet, das behandelt welche Praktiken verboten oder verpöhnt sind und was erlaubt oder neutral ist. Und ehrlich gesagt haben heute noch viele Muslime ein Problem, diese Grundsätze konsequent in ihrem Geschäftsleben umzusetzen. Noch düsterer sieht’s im Bereich der Website-Entwicklung oder -Gestaltung aus. Hier ist die Anwendbarkeit noch schwieriger, weil es genauer Kenntnis über die eingesetzte Technik und Praktiken bedarf und die Umsetzung abstrakter ist. Und das Ausweichen auf sauberere Alternativen ist teilweise weniger bekannt, unbequemer oder mit mehr Kosten verbunden.
Ethisch korrekte Website-Entwicklung behandelt genau diese Themen.
In diesem relativ neuen und kaum wahrgenommenen Feld werden alle Elemente und Aspekte einer Website genaustens nach (islam-)rechtlichen Kriterien untersucht und entsprechend gestaltet. Die Lösungen kommen zum Teil aus der Szene der Datenschutzrechtler, aber nicht ausschließlich. Es geht auch um richtige, klare Kommunikation oder um bessere technische Konfiguration. Es ist quasi ein interdisziplinäres Thema, hinter dem aber immer eine reine Absicht steckt: bei jeder Art von Geschäft zwischen Website-Betreiber und Besucher oder Kunden ein höchstmögliches Maß an Fairness herzustellen.
Ein paar Beispiele
Das Transparenzgebot beim Handel und Unverletzlichkeit der Privatssphäre
Bei einer wirtschaftlichen Transaktion muss der Kunde genaustens über Ware und Preis aufgeklärt sein. Wenn ich also jemandem mein gebrauchtes Auto verkaufe, muss ich ihn genaustens über dessen Macken und über jede kleine Delle und Schramme aufklären. Ich darf in der Hinsicht nichts verschweigen, weil es sonst in den Bereich des Betrugs fallen kann.
Das gilt genauso für jede Online-Transaktion. Ob ich in einem Online-Shop versendbare Waren oder einen ‘kostenlosen’ Download oder Newsletter anbiete. Auch hier gibt der Kunde etwas dafür, nämlich seine persönlichen Daten wie Email-Adresse und manchmal sogar Name und Telefonnummer preis. Denn hierbei spielt nämlich sein Recht auf Privatssphäre eine Rolle. Die Preisgabe solcher persönlicher Daten ist immer mit einem Missbrauchsrisiko verbunden. Man gib seine Emailadresse und könnte dswegen unerwünschte Werbung erhalten. Oder sie könnte an andere Firmen verkauft werden. Man gibt seine Handy-Nummer und daraufhin belästigen einen fremde Leute mit Anrufen. Deshalb muss dem Kunden oder Abonnenten vorher mitgeteilt werden, wofür genau seine Daten verwendet werden und wofür nicht. Nach dem Transparenzgebot muss er genau wissen, ob er für die Preisgabe seiner Privatssphäre nur den gewünschten Download oder den Newsletter erhält oder ob daran auch andere Vorgänge verknüpft sind. Nur dann kann er unter Kenntnis aller Konsequenzen fair einem Geschäft zustimmen.
Fall #1
Hier eine kleine Fallstudie, die mir neulich unter die Augen kam, während ich jemandes Website inspizierte.

Hier bietet jemand einen PDF-Download an gegen Name, Email-Adresse und Telefonnummer. Das Datensparsamkeitsgebot sieht vor, dass nur so viele Daten erhoben werden sollen, wie für die Ausführung einer Funktion oder eines Dienstes nötig sind. In diesem Fall wäre es also eigentlich mit der Bereitsstellung eine Links zum Download getan. Wenn die Download-Datei zugeschickt wird oder für ein Double Opt-In, bedarf es natürliche einer Email-Adresse. Aber mehr auch nicht. Ich fragte nach, wozu dann Name und Telefonnummer abgefragt werden. Der Betreiber sagte, dass die Telefonnummer für eine Bestätigungs-SMS benötigt wird, zusätzlich zu einer Bestätigungs-Email, wie es auch im Formular steht. Nun, das ist doppelt gemoppelt, sagte ich. Normalerweise und für weniger sensible Daten reicht eine Email-Bestätigung doch aus. “Ja, wir wollen die Leute aber auch mal irgendwann anrufen” rückten die Betreiber dann heraus. Und dafür wollen sie den potentiellen Kunden natürlich auch mit seinem Namen ansprechen können. Es geht also um Lead-Generierung. Nur steht das nirgendwo, weder im Formular, noch auf der vorherigen Seite, die zum Formular führt.
Hier laufen also gleich mehrere Sachen schief. Der Hauptzweck wird dem potentiellen Kunden gegenüber verheimlicht und es wird auch kein Einverständnis für die Verabeitung dieser sensiblen Daten erfragt. An dieser Stelle fehlt nämlich auch eine gesetzlich vorgeschriebene Checkbox mit Link auf die AGBs und die Datenschutzerklärung, die genau darlegt, was mit den erhobenen Daten passiert. Das ist schonmal rechtlich nicht korrekt und auch moralisch fragwürdig.
Fall #2
Hier ein Positivbeispiel, wie eine Seite für die Bestellung eines Newsletters aussehen sollte. So habe ich das Newsletter-Angebot bei meinem Projekt Islamic Marketplace umgesetzt.

Es sind zum einen folgende gesetzliche Vorschriften eingehalten worden:
- 2-Faktor-Authnetifizierung. Emailadresse eintragen und dann ‘Subscribe’ drücken reicht nicht aus. Das Abo muss ein zweites Mal durch Klick auf einen Link in einer Email bestätigt werden.
- Die AGB und Datenschutzerklärung sind verlinkt und denen muss ausdrücklich zugestimmt werden.
- In der AGB und der Datenschutzerklärung kommt der eigentlich Deal zu Stande. Was viele, besonders im Ausland nicht beachten: in beiden Dokumenten steht am Anfang drin, wer die gesamte Website betreibt. Der Abonnent weiß also, mit wem er diesen Deal eingeht und wer die Verantwortung trägt. Tatsächlich denken die meisten Newsletter-Anbieter oder Website-Betreiber, dass man anonym Verträge eingehen kann. Siehe dazu auch Don’t Use A Fake Persona in Online Business
- Es wird vermerkt, wozu die Emailadresse benutzt wird. In diesem Falle nämlich nur für den Newsletterversand.
- Das Datensparsamkeitsgebot wird eingehalten; es wird nicht mehr als die Emailadresse abgefragt.
- Es gibt einen Hinweis darauf, dass man diesen Newsletter jederzeit mit Klick auf einen Link in jeder Newsletterausgabe wieder abbestellen kann (Recht auf Rücktritt vom Vertrag und auf Löschung der Daten)
- Der zu erwartende Tournus wird angegeben (alle 7 oder 14 Tage)
- Es existiert ein unterschriebenes ‘Data Processing Agreement’ mit dem Newsletter-Dienstleister Sender.net, welches jederzeit vorgelegt werden kann (DSVGO-Vorgabe). Und an diesem Punkt steigen auch schon geschäzt über 95% der Newsletter-Anbieter aus. Ebenso existiert ein unterschriebenes ‘Data Processing Agreement’ mit dem Hoster der gesamten Website.
- Sollte der externe Drittanbieter des Newsletterdienstes eigene Cookies setzen oder für den Einbau des Anmeldeformulars JavaScripte verwenden, muss das sauber im Cookie Consent Banner getrennt werden. Wer allen Cookies zustimmt, sieht auch beim ersten Besuch der Seite das Newsletter-Formular. Wer sagt “ich akzeptiere nur die für den Betrieb der Website notwendigen Elemente” darf an dieser Stelle auch kein Newsletter-Formular von einem Drittanbieter angezeigt bekommen, sondern muss der Einbindung des Formulars vom Drittanbieter per JavaScript explizit zustimmen, um den Newsletter abonnieren zu können.
Weitere technische Details dazu in meinem Artikel auf Islamic Marketplace: How to Build a Newsletter Service that Complies with Islamic Principles and European GDPR Law aus der Artikelreihe Ethical Website Creation.

Zusätzlich dazu:
- Die Art der Inhalte werden benannt
- Es wird nicht verheimlicht, dass ab und zu auch Sponsored Content und Werbinhalte im Newsletter vorkommen können
- Echte Testimonials, verlinkt zum Original, die der Abonnent überprüfen kann.
Man sieht also, einen sauberen Newsletter-Service aufzuziehen ist keine so triviale Sache.
Datenweitergabe
Alleine schon beim Besuch einer Website fallen Daten des Besuchers an, die gesammelt und weiter gegeben werden können. Wenn eine Website z.B. Google Analytics einsetzt, werden Besucherdaten an ein datenschutzrechtlich unsicheres Land wie den USA weiter gegeben. Google widerum hat bekanntlich eigene Partnerfirmen mit denen er diese Daten u.U. teilen kann. Weiß der Besucher darüber Bescheid? Wird diese Erfassung seiner Browserdaten, die in Kombination eine Identifizierung möglich machen und im extremsten Fall seine Privatssphäre verletzen, solange zurück gehalten, bis er darüber informiert worden ist und er dem ausdrücklich zugestimmt hat?
Unerlaubte Transaktionsgebiete
Muslime dürfen mit einigen Waren und Dienstleistungen erst gar nicht in Berührung kommen, wie z.B. zinsbehaftete Kreditgeschäfte, Glücksspiel, alkoholische Getränke etc. Uns ist auch die Bewerbung dieser Waren und Dienstleistungen verboten. Beinhaltet das von einem Drittanbieter eingebundene Werbebannerrotationsmodul etwa auch Werbung aus diesen Bereichen?
Verkaufen, was man auch besitzt
Muslime dürfen nur verkaufen, was sie zum Zeitpunkt des Verkaufs auch besitzen bzw. auf Lager haben. Forward-selling, wo man erst wenn eine Bestellung eingeht, die Ware bei einem anderen Anbieter bestellt und sie dann seinem Kunden weiter verkauft, ist nicht erlaubt. Ein Online-Shop muss deshalb eine entsprechende Lagerbestandsverwaltung aufweisen können. Damit nicht aus Versehen mehr Bestellungen über Nacht eingehen, als man überhaupt zu liefern fähig ist.
Überschneidungen mit dem sekulären Recht
Dies waren nur exemplarisch einige Beispiele. Man sieht aber hier bereits, dass es Überschneidungen mit dem sekulären Recht gibt. Europa und insbesondere Deutschland sind Gebiete mit den strengsten Verbraucherrechten. Viele Dinge sind im Europäischen Datenschutz- und Online-Recht detailliert geregelt. Nicht nur wer in Europa, sondern auch außerhalb Europas ansässig ist, aber Europäische Kunden mit seiner Website ansprechen will, muss diese beachten.
Als Muslime, die online Geschäfte machen, können wir dieses rechtliche Framework ohne Bedenken übernehmen, da es mit unseren Geboten kompatibel ist. Zusätzlich dazu gibt es für Muslime noch ein paar Dinge, die im sekulären Recht zwar erlaubt, aber für sie verboten sind. Und wir haben die Tradition, dass bei uns der Kunde noch König ist und wir dafür sorgen wollen, dass er wirklich zufrieden mit seinem Geschäftsabschluss ist. Als Hackfleischverkäufer geben wir deshalb lieber einige Gramm zu viel, als zu wenig. Wir müssen also die Extra-Meile gehen.
Und genau das ist Gegenstand der ethisch-korrekten Website-Entwicklung.
Ethisch korrekte Websites nützen also jedem ungeachtet seines Glaubens und Weltbildes.
In der Artikel-Serie Ethical Website Creation können Sie mehr darüber lesen.
Wo ist dieses neue Feld einzuordnen?
Wir haben seit den 90’er Jahren viele Teildisziplinen in die Website-Entwicklung aufgenommen. Es fing zuerst an mit technischen und funktionalen Aspekten. Dann nahmen wir ergonomische Aspekte hinzu (was wiederum viele andere Felder wie Kommunikation, Design, Barrierefreiheit usw. beinhaltet). Dann, als das Web populärer wurde und Hackerangriffe sich häuften, beschäftigten wir uns eindringlich mit Sicherheitsaspekten. Mit den neueren Bewertungskriterien der Suchmaschinen wurde auch Performance, also Lade- und Aufbaugeschwindigkeit salonfähig. Dann führten Regierungen in Europa, Kanada oder USA/Kalifornien Verbraucherrechte im Web ein. Denn nebenbei machte das Web mit der steigenden Kommerzialisierung und Social Media auch eine dunklere Entwicklung durch. Einige Geschäftsmodelle perfektionierten das Ausnutzen von Wahrnehmungs- und Gesetzeslücken, um möglichst viel aus ihrem ‘Produkt’, dem registrierten Benutzer, heraus zu holen. Und seit dem befindet sich die Big-Data- und Content-Industrie mit der Legislative in einem Katz- und Maus-Rennen. Und das wird auch noch eine ganze Weile so bleiben.
Ungeachtet dieses Katz- und Maus-Spiels kommt nun die Ebene der ethisch-korrekten Websites, an der insbesondere wir Muslime ein Interesse haben. Wir versuchen jetzt schon, im Rahmen des Möglichen und des uns Bekannten ein möglichst hohes Maß an Respekt vor den Rechten der Besucher und Kunden aufzubringen und setzen es in unsere heutige IT-Praxis um. Zumindest wird es Zeit, dass diese Diskussion unter muslimischen IT’lern und Unternehmern statt findet. Denn wenn man sich einen Großteil der von Muslimen betriebenen Online-Präsenzen ansieht, sieht es da noch sehr düster aus. Man muss befürchten, dass da viele, wenn auch unbewusst, ihre Akhira für die Dunya verkaufen. Denn wenn man bei der Implementierung einer Website einen Fehler macht, ist zu befürchten dass er sich u.U. gleich auf Tausende von Besuchern oder Kunden auswirken kann. Deshalb müssen wir besonders vorsichtig und in filigraner Einzeluntersuchung an diese einzelnen Aspekte des Themas heran gehen. Und ich fordere alle muslimischen Kollegen, die in der IT tätig sind, dazu auf, sich in dieses Gebiet mit einzubringen. Denn es geht um nichts Geringeres, als saubere Geschäfte, ohne Verluste in dieser und in der Nachwelt zu machen.
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English version of this article: What is ethically correct website development?
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